Keine Prüfung wiederkehrender Zahlungen beim Energieleitungsausbau

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Die Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nach wiederkehrenden Zahlungen für Landwirte und Grundeigentümer beim Energieleitungsausbau hat einen Dämpfer erlitten. In seiner heutigen Sitzung lehnte der Bundesrat die Empfehlung seines Agrarausschusses ab, die Verfassungsmäßigkeit solcher Zahlungen zu prüfen und sie bei einem positiven Ergebnis zügig einzuführen.



Keine Mehrheit fand zudem die Empfehlung, die vorgesehene Ermächtigung zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung für Vorhaben in Regie des Bundes zu ändern. Sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss hatten vorgeschlagen, dass eine solche Verordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden dürfe. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dies nicht vorgesehen.



Dem Regierungsentwurf zufolge soll Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für länderübergreifende Vorhaben wie den Energieleitungsbau, aber auch den Bau von Fernstraßen, Eisenbahntrassen oder Schifffahrtswegen standardisiert werden. Die dafür vorgesehene Bundeskompensationsverordnung soll das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Verkehrs- und dem Wirtschaftsressort vorlegen. Der Bauernverband fordert, beim Energieleitungsausbau eine Kompensation in Form eines Flächenausgleichs auszuschließen. AgE

 

Die Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nach wiederkehrenden Zahlungen für Landwirte und Grundeigentümer beim Energieleitungsausbau hat einen Dämpfer erlitten. In seiner heutigen Sitzung lehnte der Bundesrat die Empfehlung seines Agrarausschusses ab, die Verfassungsmäßigkeit solcher Zahlungen zu prüfen und sie bei einem positiven Ergebnis zügig einzuführen.

Keine Mehrheit fand zudem die Empfehlung, die vorgesehene Ermächtigung zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung für Vorhaben in Regie des Bundes zu ändern. Sowohl der Agrar- als auch der Umweltausschuss hatten vorgeschlagen, dass eine solche Verordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden dürfe. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dies nicht vorgesehen.

Dem Regierungsentwurf zufolge soll Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für länderübergreifende Vorhaben wie den Energieleitungsbau, aber auch den Bau von Fernstraßen, Eisenbahntrassen oder Schifffahrtswegen standardisiert werden. Die dafür vorgesehene Bundeskompensationsverordnung soll das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dem Verkehrs- und dem Wirtschaftsressort vorlegen. Der Bauernverband fordert, beim Energieleitungsausbau eine Kompensation in Form eines Flächenausgleichs auszuschließen. AgE

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