Klöckner will Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen ermöglichen

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium will auch in diesem Jahr wieder die Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) ermöglichen. Wie das Ressort heute mitteilte, haben die Trockenheit im zurückliegenden Frühjahr und die schlechten Ernten 2018 und 2019 dazu geführt, dass die Futtervorräte aktuell gering, in manchen Regionen auch knapp sind.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will auch in diesem Jahr wieder die Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) ermöglichen. Wie das Ressort heute mitteilte, haben die Trockenheit im zurückliegenden Frühjahr und die schlechten Ernten 2018 und 2019 dazu geführt, dass die Futtervorräte aktuell gering, in manchen Regionen auch knapp sind.
Um zusätzliche Flächen für Futterzwecke nutzbar zu machen, plant das Ressort gegenwärtig Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung. Die Verordnungen sollen kurzfristig abgestimmt und dann dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Durch die Änderungen würden die Bundesländer ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen.

In diesen Gebieten könnten die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die bei der Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen worden seien, für Futterzwecke nutzen, erläuterte das Ministerium. Die Bundesregierung hatte bereits 2018 und 2019 zur Unterstützung der von der Trockenheit betroffenen Viehhalter die Futternutzung von ÖVF gestattet. AgE

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