Nur wenige Anpassungen in der nordrhein-westfälischen Landesdüngeverordnung

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht sich in dem Bundesratsbeschluss zur bundeseinheitlichen Ausweisung von Roten Gebieten bestätigt. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) trage in "weiten Teilen die Handschrift Nordrhein-Westfalens", erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht sich in dem Bundesratsbeschluss zur bundeseinheitlichen Ausweisung von Roten Gebieten bestätigt. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) trage in "weiten Teilen die Handschrift Nordrhein-Westfalens", erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf. Ihren Angaben zufolge übernimmt die AVV weitgehend die Methodik der im März dieses Jahres beschlossenen Landesdüngeverordnung, wonach die Roten Gebiete neu ausgewiesen und nach fachlichen Kriterien differenziert werden.
Die Ministerin geht davon aus, dass es in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den bereits im März mit der Novelle der Landesdüngeverordnung neu ausgewiesenen Gebieten nur sehr wenig Änderungen geben wird. Die insgesamt betroffene Fläche werde sich allenfalls leicht erhöhen, so Heinen-Esser.

Erstmalig ausgewiesen würden allerdings Gebiete in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern, die nachweislich durch Phosphateinträge aus der Landwirtschaft belastet sind. "Dort werden zusätzliche Anforderungen für die Phosphatdüngung zur Minderung dieser Einträge gelten", kündigte die CDU-Politikerin an. Neben einer Pflicht zur Analyse eingesetzter Wirtschaftsdünger, die auch in den nitratbelasteten Gebieten gelte, solle es hier eine Pflicht zur regelmäßigen Schulung zur gewässerschutzorientierten Optimierung der Phosphatdüngung geben. Auch strengere Abstandsregeln zu Gewässern seien in der Diskussion. AgE

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