Weitere Bundesländer geben Ökologische Vorrangflächen frei

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In etlichen Bundesländern haben die Ernteaussichten auf den Feldern sowie auf dem Grünland auch in diesem Jahr unter einer ausgeprägten Trockenheit gelitten. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wurden in sechs Bundesländern zwischen dem 1. April und 15. Mai 2020 die geringsten Niederschlagsmengen in diesem Zeitraum seit 2010 verzeichnet; in fünf Bundesländern war der diesjährige Frühling der zweittrockenste.

In etlichen Bundesländern haben die Ernteaussichten auf den Feldern sowie auf dem Grünland auch in diesem Jahr unter einer ausgeprägten Trockenheit gelitten. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wurden in sechs Bundesländern zwischen dem 1. April und 15. Mai 2020 die geringsten Niederschlagsmengen in diesem Zeitraum seit 2010 verzeichnet; in fünf Bundesländern war der diesjährige Frühling der zweittrockenste. Betroffen waren insbesondere der Norden und Osten. Allerdings litten die Bestände auch in Teilen West- und Süddeutschlands unter dem zeitweisen Ausbleiben von Niederschlägen.

In Reaktion auf den sich abzeichnenden Futtermangel haben daher weitere Landwirtschaftsministerien die Nutzung des Aufwuchses von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke freigegeben. So können ab dem 1. Juli die Bauern in allen ostdeutschen Ländern nach einem formlosen Antrag Futter von Brachflächen gewinnen, wobei die Erlaubnis in Brandenburg nur für die besonders unter Trockenheit leidenden Landkreise Dahme-Spreewald, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz und Uckermark gilt.

Zusätzlich gab gestern auch Bayern die Vorrangflächen in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken sowie die Landkreise Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Eichstätt, Neumarkt in der Oberpfalz, Amberg-Sulzbach, Kelheim und die Städte Ingolstadt und Amberg frei. Das Münchener Agrarressort wies darauf hin, dass bei einer Nutzung bis zum 15. Juli eine formlose Meldung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich sei. Ab dem 16. Juli sei eine vorherige Anzeige nicht mehr nötig, da in den betreffenden Regionen dann eine allgemeine Freigabe gelte. AgE

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